Formelle Anforderungen in Sportgerichtsverfahren

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden,
Im Rahmen zahlreicher Sportgerichtsverfahren ist wiederholt festzustellen, dass Rechtsmittel nicht in der erforderlichen formalen Ausgestaltung eingereicht werden.
Dies betrifft insbesondere fehlende oder verspätete Begründungen, unzureichend dokumentierte Anträge, unvollständige Angaben zur Spiel- oder Entscheidungssituation, das Fehlen notwendiger Unterschriften oder die Einreichung in ungeeigneten Formaten.
Wir möchten daher eindringlich auf die folgenden formalen und inhaltlichen Anforderungen hinweisen, die bei der Einlegung von Rechtsmittel und Rechtsbehelfen zu beachten sind.
Schriftform erforderlich (§14 Abs.2 RuVO)
Alle Rechtsbehelfe sind schriftlich einzulegen. Mündliche Mitteilungen, etwa per Telefon sind unwirksam. Die Einreichung muss auf offiziellem Vereinspapier erfolgen, begründet und mit einem konkretem Antrag versehen sein. Idealerweise ist das Schreiben mit Unterschrift sowie einem Vereinsstempel versehen, sowie einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Elektronische Kommunikation (§54 Satzung des NFV)
Bei Einreichung per Mail gelten folgende Bedingungen:
Der Rechtsbehelf muss über das DfBnet Vereinspostfach an den/die Vorsitzende/n des KSG geschickt werden
- Das Dokument muss im PDF-Format eingereicht werden
- Es muss eine unterschriebene Fassung enthalten (eingescannt oder qualifiziert signiert)
- Der Eingang beim zuständigen Sportgericht muss innerhalb der Frist erfolgen
- Ein reiner E-Mail Text oder ein Word-Dokument ohne Unterschrift bzw. nicht auf offiziellem Vereinspapier eingereicht ist nicht formgerecht.
Die Sportgerichtsbarkeit ist rechtlich verpflichtet diese formellen Anforderungen strikt zu prüfen und durchzusetzen.
Auch die erforderlichen Unterlagen, also Verwaltungsentscheide, Spielberichte, Sonderberichte des Schiedsrichters usw. sind dem Rechtsbehelf beizufügen.
Die auf der NfV Internetseite Peine hinterlegte private Mailadresse der Vorsitzenden ist ausschließlich für Personen ohne DfBnet Postfach (also z.B. für Stellungnahmen von Zeugen oder Schiedsrichtern) gedacht, aber nicht für die Kommunikation der Vereine mit der Sportgerichtsbarkeit.
Für Rückfragen oder im Zweifel steht das Kreissportgericht jederzeit beratend zur Seite.
Mit sportlichen Grüßen
Christiane Borchert-Edeler
(Vorsitzende KSG Peine)